Nullenergiegebäude - Hausprojekte zum klimaneutralen Wohnen und Arbeiten
in 2010 wurde eine neue EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Ziel ist die weitere Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Verbesserung der Information für Nutzer durch Energieausweise.
Ab dem 1.1.2021 sind alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude (in den Entwürfen auch als Fast-Nullenergiegebäude bezeichnet) auszuführen (öffentliche Gebäude bereits ab 2019). Niedrigstenergiegebäude sind Gebäude mit einer sehr hohen Energieeffizienz. Der fast bei Null liegende Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Heizwärmebedarf der einzelnen Haustypen
Die Klassifizierung nach Niedrigenergiehaus, Passivhaus und Nullenergiehaus wird nach dem Verbrauch von Heizenergie vorgenommen. Dafür wird der Heizwärmebedarf in Kilowattstunden (KWh) pro Quadratmeter und Jahr ermittelt.
Jahresverbrauch in KWh pro Quadratmeter pro Jahr
- Altbau: ca. 125-300 KWh
- Herkömmlicher Neubau: ca. 125 KWh
- Niedrigenergiehaus: 40-79 KWh
- Passivhaus: max. 15 KWh
- Nullenergiehaus: 0 KWh